Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definition
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen Firma CHIPupdate e.U. und dem Vertragspartner. Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen als auch für Konsumenten, folgend „Kunde“ genannt, gelten.
2. Geltungsbereich der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen CHIPupdate e.U. und dem Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Weiteres ist der Kunde verpflichtet bei einer Weiterveräußerung unserer Produkte an Dritte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.
3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträgen ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch CHIPupdate e.U..
4. Lieferung und Leistung
Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben CHIPupdate e.U. von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich CHIPupdate e.U. vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.
5. Preise
Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.
6. Produkt
Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind Circa-Werte, welche geringfügig unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche von Ihrem Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.
6.1 Aufklärung für den Kunden
Daher möchten wir Sie auf mögliche Konsequenzen, bei Nicht-Eintragung in das Genehmigungsdokument aufmerksam machen:
• Verwaltungsstrafe durch Bezirkshauptmannschaft
• kein Versicherungsschutz
• keine positive Beurteilung bei wiederkehrender Begutachtung gemäß § 57a KFG
• Steuerhinterziehung
Des weiteren weisen wir darauf hin, dass der Einbau einer Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Softwareprogrammierung bei Kraftfahrzeugen Folgen hat.
Diese sind:
• der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung des Steuergerätes führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
• der Betrieb des Fahrzeuges führt im öffentlichen Straßenverkehr ohne Betriebserlaubnis zum Verlust des Versicherungsschutzes.
• der Betrieb des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichenden Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar.
• der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung (Softwareänderung) des Steuergerätes führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen.
• durch die Deaktivierung von AGR, DPF & AdBlue erlischt die Betriebserlaubnis im Straßenverkehr EU weit.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die von CHIPupdate e.U. installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips / Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt CHIPupdate e.U. ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht (Eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV – Gutachten (das bei der Firma CHIPupdate e.U. für die meisten Fahrzeuge gegen Aufpreis erhältlich ist) wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht verwendet werden. Der Käufer ist ausdrücklich über alle, in Verbindung mit der Leistungssteigerung höheren Beanspruchung des Motors, Turboladers, Getriebes, Achsen aller Beweglichen Teile usw., und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer sowie jedweden weiteren Folgen (als auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma CHIPupdate e.U. unmittelbar vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden.
7.1. Gewährleistung für Software Kunden
CHIPupdate e.U. übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie auf das Fahrzeug wo diese Tuning Software installiert wird. Diese entfallen auf den Händler, der die Installation vorgenommen hat. Dieser hat auch die Sorgfalt zu tragen das Fahrzeug vorher zu begutachten und auf etwaige Fehler zu untersuchen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CHIPupdate e.U.
9. Zahlungsbedingungen
Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
10. Urheberrecht
Alle von CHIPupdate e.U. gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,– aus.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St.Pölten.
12. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.